Schaden mit JUMiNGO? Wir kaufen Ihre Forderung.
JUMiNGO ist eine Transportplattform mit Sitz in Österreich, die Fracht- und Speditionsleistungen vor allem im deutschsprachigen Raum vermittelt. Deutsche Kunden buchen über die Plattform Transporte, die dann von Subunternehmern - häufig in Deutschland, manchmal auch international - ausgeführt werden. Was bei der Buchung unkompliziert wirkt, kann bei einem Schadensfall erheblich komplizierter werden, als man erwarten würde. Der Grund: JUMiNGO sitzt in Österreich, und damit kommen unter Umständen zwei verschiedene Rechtsordnungen ins Spiel.
Das besondere Problem bei JUMiNGO: Zwei Rechtsordnungen
Häufig berichten Kunden, dass die Durchsetzung von Schadensforderungen bei JUMiNGO besonders schwierig ist, weil unklar sein kann, welches Recht im konkreten Fall anwendbar ist. Als österreichisches Unternehmen könnte JUMiNGO darauf verweisen, dass österreichisches Recht gilt. Für deutsche Versender bedeutet das: Eine zusätzliche Hürde, die bei rein deutschen Frachtplattformen nicht besteht.
Darüber hinaus berichten Kunden nach unserer Erfahrung von vergleichsweise niedrigen Haftungsangeboten. Es kann sein, dass JUMiNGO versucht, die Haftung auf Basis eigener AGB deutlich unter den tatsächlichen Warenwert zu begrenzen. In Kombination mit dem länderübergreifenden Aspekt entsteht für den Geschädigten eine Situation, in der eine eigene Durchsetzung unvermeidlich aufwendig wird.
Typische Muster bei JUMiNGO-Reklamationen
Aus den Fällen, die wir bisher gesehen haben, ergeben sich bei JUMiNGO immer wieder ähnliche Problemstellungen:
- Verweis auf österreichisches Recht: Häufig berichten Kunden, dass JUMiNGO im Schadensfall auf die AGB verweist, die österreichisches Recht und österreichische Gerichtsbarkeit vorsehen. Für einen deutschen Versender kann es dadurch deutlich schwieriger werden, seinen Anspruch durchzusetzen.
- Niedrige Haftungssummen: Es kann sein, dass die von JUMiNGO angebotene Entschädigung weit unter dem tatsächlichen Warenwert liegt. Kunden berichten nach unserer Erfahrung davon, dass ihnen nur ein kleiner Bruchteil des Schadens angeboten wird.
- Unklare Zuordnung der Verantwortlichkeit: Wie bei vielen Plattformen, die mit Subunternehmern arbeiten, kann die Frage, wer letztlich haftet - die Plattform oder der ausführende Spediteur - zum zentralen Streitpunkt werden.
- Lange Reaktionszeiten: Nach unserer Erfahrung dauert es bei JUMiNGO oft länger als bei rein deutschen Anbietern, bis eine verbindliche Rückmeldung zum Schadensfall kommt. Das kann mit den grenzüberschreitenden Strukturen zusammenhängen.
Die Kombination aus zwei Rechtsordnungen, niedrigen Haftungsangeboten und unklarer Verantwortlichkeit macht die eigenständige Durchsetzung bei JUMiNGO besonders aufwendig. Einen Anwalt zu beauftragen, der sich sowohl mit deutschem als auch mit österreichischem Transportrecht auskennt, ist möglich - aber auch mit entsprechenden Kosten verbunden.
Unsere Lösung: Forderung verkaufen statt grübeln
Wir kaufen strittige Forderungen aus Transportschäden - auch solche, die bei JUMiNGO entstanden sind. Das bedeutet konkret: Sie treten Ihren Anspruch gegen JUMiNGO an uns ab, und wir zahlen Ihnen dafür einen Kaufpreis. Unabhängig davon, ob wir die Forderung am Ende durchsetzen können. Das Risiko der Durchsetzung übernehmen ab diesem Zeitpunkt vollständig wir.
Sie müssen sich nicht mit der Frage beschäftigen, welches Recht gilt, ob Sie in Österreich klagen müssen oder wie Sie den richtigen Anwalt für ein grenzüberschreitendes Transportrecht-Problem finden. Nach der Abtretung übernehmen wir die gesamte weitere Abwicklung. Sie erhalten Ihr Geld, ohne Risiko und ohne langwierige Korrespondenz.
Wir haben Erfahrung mit Plattformen, die über Landesgrenzen hinweg arbeiten, und kennen die typischen Argumentationsmuster bei solchen Schadensmeldungen. Wenn Sie Ihren Fall bei uns melden, erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden eine Rückmeldung und - wenn wir die Forderung für geeignet halten - ein konkretes Kaufangebot.
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